Schwimmschule & heilpädagogische Praxis Frauke Horn
Wir sind Partner der
Sonderseite Informationen Corona-Virus
Zurzeit häufen sich die Fragen, ob der Schwimmbetrieb angesichts der vielfältigen Beschränkungen durch das Corona-Virus aufrecht erhalten wird. Wir bemühen uns, möglichst allen
Belangen gerecht werden zu können, jedoch wird der Schwimmbetrieb, so lange es uns möglich ist, fortgeführt.
Eine vollständige Schließung der Schwimmschule erfolgt daher nur, wenn folgende Konstellationen vorliegen:
1. Infizierung eines Mitarbeiters der Schwimmschule mit dem Corona-Virus oder
2. Kontakt zu einer infizierten Person (Quarantänefall)
In beiden Fällen wird eine Schließung des Betriebs durch das Gesundheitsamt veranlasst.
Wir stehen hierzu in engem Kontakt mit dem Gesundheitsamt sowie dem für uns zuständigen Betriebsarzt.
Im Übrigen verweisen wir auf die vom Robert-Koch-Institut herausgegeben Hygienemaßnahmen, die ständig aktualisiert werden.
Außer
bei
Vorliegen
der
o.g.
Gründe,
kann
eine
teilweise
Einstellung
des
Schwimmbetriebs
möglich
sein,
sofern
eines
der
genutzten
Becken
nach
behördlicher
Anordnung
nicht
mehr
genutzt
werden
kann.
Nähere
Informationen
zu
den
einzelnen
Becken
sind
weiter
unten
aufgeführt.
Vorsorglich
möchten
wir
darauf
hinweisen,
dass
nach
geltender
Rechtslage
der
Ausbruch einer Pandemie als höhere Gewalt gilt und eine Kurspreiserstattung nicht erfolgt.
Nach neuestem Sachstand dürfen Schwimmbäder wieder geöffnet werden. Für die Becken privater Betreiber gelten jedoch Sonderregelungen.
Für neue Informationen zur Helen-Keller-Schule klicken Sie bitte
hier
Nach neuestem Sachstand dürfen Schwimmbäder wieder geöffnet werden. Für die Becken privater Betreiber gelten jedoch Sonderregelungen.
Für neue Informationen zum Mercure Hotel und Hotel Kurhaus Ochs klicken Sie bitte
hier