Schwimmschule & heilpädagogische Praxis Frauke Horn
Wir sind Partner der
Wir sind bereits seit einigen Jahren Partner der Familienkarte Hessen, einem Projekt der Hessischen Landesregierung. Diese heißt jetzt FamilienApp Hessen Inhaber der FamilienApp Hessen erhalten Exklusivleistungen in Form von verschiedenen Sonderleistungen und Rabatten bei den unterschiedlichsten Partnern. Unsere Kunden erhalten Preisnachlässe von 10 % auf die regulären Kurspreise der nebenstehenden Kurse, die an folgende Bedingungen geknüpft sind: Anmeldung innerhalb des Anmeldezeitraums (siehe Termine) Vorlage der (eigenen) gültigen FamilienApp Hessen bei der Anmeldung im Büro (die Appnummer allein genügt nicht; zur korrekten Verbuchung wird der EAN-Code/QR-Code der Karte benötigt) vollständige Bezahlung des Kurspreises bei der Anmeldung bei Online-Buchung sind die vollständigen Appdaten anzugeben eine Kombination mit anderen Rabatten ist ausgeschlossen Beachten Sie bitte die zusätzlichen Hinweise im blau unterlegten Feld, da nicht in jedem Fall die Gewährung des FamilienApprabattes möglich ist. Weiter Informationen zum Partnerprogramm und zum Erhalt der FamilienApp Hessen finden Sie unter
Partnerprogramm FamilienApp Hessen
Den FamilienApprabatt gibt es auf folgende Kurse*:  •	Familienkurse •	Wassergewöhnung •	Psychomotorik I •	Psychomotorik II •	Psychomotorik III •	Psychomotorik III plus •	Psychomotorik IV •	Intensivkurse  * Bitte beachten Sie, dass der FamilienApprabatt nicht   auf alle Kurse gewährt werden kann. Achten Sie daher            auch auf die Kennzeichnungen auf den jeweiligen Sei-   ten. wichtige Hinweise zur Gewährung der Rabatte  Es wird ein Rabatt von 10 % gewährt. Bei Sonderak-tionen ist teilweise ein höherer Rabatt möglich. Auf The-rapieschwimmen (Einzel-, Zweiertherapie und Therapie-gruppen) und Erwachsenenschwimmen wird generell kein FamilienApprabatt gewährt.  Ein Preisnachlass wird nur für Kinder oder Enkelkinder des FamilienAppinhabers unter 18 Jahren gewährt. Die Inanspruchnahme der FamilienApp für andere Kinder ist nicht zulässig.  Wird ein Antrag auf Kostenübernahme (z.B. durch Kran-kenkassen, Jugendämter u.ä.) gestellt, ist kein Rabatt möglich.  Für Kurse, auf die ein Rabatt gewährt wurde, werden kei-ne Teilnahmebescheinigungen ausgestellt! Schwimmab-zeichen (z.B. Seepferdchenausweise usw.) zählen hierzu nicht.
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