Schwimmschule & heilpädagogische Praxis Frauke Horn
Wir sind Partner der
AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der
heilpädagogischen
Praxis
&
Schwimmschule
Frauke Horn
Vertragsgegenstand
ist
die
Erteilung
eines
Kurses
mit
psychomotorischen
Inhalten
im
Wasser oder eines heilpädagogischen Angebotes (§ 611 BGB).
Die
Kursteilnehmer
sind
ab
Beginn
der
Kurseinheit
bis
zu
deren
Ende
versichert.
Die
Dauer der Kurseinheiten beträgt im Regelfall 40 Minuten. Andere Dauern sind möglich.
Der
Schwimmkurs
ist
generell
an
die
teilnehmende
Person
gebunden.
Eine
Übertragung
ist
ausgeschlossen.
Ein
Kurswechsel
innerhalb
der
heilpädagogischen
Praxis
&
Schwimmschule
ist
jederzeit
möglich,
wenn
sich
ein
pädagogischer
oder
methodischer
Vorteil
für
den
Kursteilnehmer
ergibt.
Voraussetzung
ist,
dass
in
dem
Zielkurs
genügend
freie Plätze verfügbar sind.
Die
Kurse
werden
überwiegend
in
unseren
Praxisräumen
in
Oberursel
und
unserem
Schwimmbad
in
Bad
Homburg
durchgeführt.
Hier
gelten
neben
den
üblichen
Verhaltensregeln folgende Regelungen:
Die
Erziehungsberechtigten
haben
dafür
Sorge
zu
tra-gen,
dass
sich
ihre
Kinder
bzw.
Begleitkinder
nicht
ubeaufsichtigt
in
den,
an
die
Kursräume
angrenzenden
Bereichen,
aufhalten
und
Lärm
verursachen.
Bei
einem
Verstoß
gegen
diese
Vereinbarung,
sind
wir
gezwungen Teilnehmer vom Kurs auszuschließen.
Sofern
Kurse
in
anderen
Einrichtungen
(z.B.
Hotels,
Schulen,
Sporteinrichtungen,
Kliniken
usw.) durchgeführt werden, sind besondere Richtlinien einzuhalten:
Die
Erziehungsberechtigten
haben
dafür
Sorge
zu
tragen,
dass
sich
ihre
Kinder
bzw.
Begleitkinder
nicht
unbeaufsichtigt
in
den
Räumen
der
Einrichtungen
bewegen
und
Lärm
verursachen.
Sollte
gegen
diese
Vereibarung
verstoßen
werden,
sind
wir
gezwungen
Teil-
nehmer vom Kurs auszuschließen.
Die
Umkleidebereiche
in
der
Schwimmhalle
dürfen
nur
mit
entsprechenden
Badeschuhen
betreten
werden.
Straßenschuhe
müssen
vorher
ausgezogen
werden.
Alle
Begleit-
personen
haben
vor
Kursbeginn
die
Schwimmhalle
zu
verlassen.
In
der
Schwimmhalle
befinden
sich
während
des
Kurses
ausschließlich
die
Kursteilnehmer
und
das
Lehrper-
sonal.
Eltern
nehmen
nicht
am
Kurs
teil.
Das
Zuschauen
von
außerhalb
ist
nur
in
begrenztem Umfang möglich.
Die
heilpädagogische
Praxis
&
Schwimmschule
sowie
die
jeweiligen
Einrichtungen
übernehmen
keine
Haftung
für
Verletzungen
und
Schäden
der
Kursteilnehmer,
die
sich
vor
und
nach
der
Kurseinheit
ereignen.
Die
Kurseinheit
startet
mit
dem
Abholen
der
Kursteilnehmer
aus
den
festgelegten
Wartebereichen
durch
das
Lehrpersonal
und
endet
nach
der
Kurseinheit
ebenfalls
mit
der
Übergabe
im
Wartebereich
an
die
Eltern.
Schwimmbecken
dürfen
erst
mit
Beginn
der
Kurseinheit
und
nur
in
Begleitung
des
Lehrpersonals betreten werden.
Das
Filmen
und
Fotografieren
während
eines
Kurses
darf
nur
mit
Zustimmung
des
Kursleiters
und
den
anderen
Teilnehmern
erfolgen.
Sofern
Sie
Ihre
Zustimmung
schon
zu
Beginn
grundsätzlich
versagen
möchten,
empfehlen
wir
dies
kurz
in
Schriftform
mitzuteilen.
Wir
achten
dann
darauf,
dass
Ihr
Kind
auf
keinen
Bildaufnahmen
erscheint.
In
einigen
Einrichtungen
gibt
es
auf
Grund
der
Sicherheit
Überwachungskameras
im
Be-
reich
der
Kursräume.
Sofern
diese
Kameras
aufzeichnen,
werden
diese
Aufnahmen
entsprechend der Datenschutzbestimmungen gelöscht.
Der
Kursbetrag
muss
spätestens
bis
zum
angegebenen
Zahlungsziel
entrichtet
werden.
Sollte
die
Zahlung
nicht
zur
angegebenen
Frist
beglichen
sein,
so
wird
der
Teilnehmer
automatisch
storniert.
Eine
feste
Platzreservierung
ist
nur
nach
Begleichung
der
vollen
Kursgebühr möglich.
Hat
ein
Teilnehmer
spezielle
Krankheiten,
Beeinträchtigungen
oder
ist
auf
Medikamente
angewiesen, so müssen Sie uns dies schriftlich mitteilen.
Sollte
ein
Kurs
in
Härtefällen
nicht
angetreten
oder
beendet
werden
können,
ist
ein
Abbruch
bis
zum
Erreichen
der
Hälfte
der
geplanten
Kurseinheiten
möglich.
In
diesem
Fall
werden
alle
Kurseinheiten
bis
zum
Zeitpunkt
einer
Nachbesetzung
des
Kursplatzes
zzgl.
einer
Verwaltungspauschale
in
Höhe
von
25,00
€
in
Rechnung
gestellt.
Erfolgt
der
Abbruch
zu
einem
späteren
Zeitpunkt
oder
kann
der
Kursplatz
nicht
nachbesetzt
werden,
ist
der
Kursbetrag
in
voller
Höhe
zu
entrichten.
In
diesen
Fällen
entfällt
die
Verwalt-
ungspauschale.
Versäumt
ein
Kursteilnehmer
eine
Unterrichtseinheit
ohne
abzusagen
und
kommt
er
hierdurch
in
Annahmeverzug,
ist
der
Stundensatz
trotzdem
in
voller
Höhe
zu
entrichten
(§ 615
BGB)
und
es
entfällt
die
Möglichkeit
einer
Nachholstunde.
Absagen
müssen
min-
destens
24
Stunden
vor
Kursbeginn
eingehen.
Anderenfalls
gilt
die
Unterrichtsstunde
als
unentschuldigt.
Pro
Kurs
gewähren
wir
Ihnen
eine
(bei
Intensivkursen
zwei)
Nachholstunde(n)
unter
der
Voraussetzung,
dass
alle
entfallenen
Stunden
rechtzeitig
abgesagt
werden.
Die
Nachholstunde
muss
im
gleichen
Quartal
wie
der
laufende
Kurs
genommen
werden
und
kann
nicht
in
den
nächsten
Kurs
übertragen
werden.
Die
Nachholstunde
wird
von
uns
unabhängig
von
Tag
und
Uhrzeit
unter
Berücksichtigung
der
Kapazitäten
festgelegt.
Wird
eine
Nachholstunde
versäumt,
kann
hierfür
kein
Ersatz
gewährt
werden.
Die
Absage
einer
Nachholstunde ist nicht möglich.
Mit
Ihrer
Rechnung
erhalten
Sie
das
Zeitintervall,
in
dem
Ihr
Kurs
stattfindet.
Darin
sind
auch
evtl.
kursfreie
Termine
enthalten.
Sollte
eine
kurzfriste
Terminänderung
erforderlich
sein, kann es zu einer Anpassung der Kurstermine kommen.
Beim
Auftreten
unplanmäßiger
Ereignisse
(z.B.
Defekten,
Erkrankungen
des
Lehr-
personals
usw.)
kann
ein
Kurs
unterbrochen,
in
anderen
Räumen
fortgeführt
oder
abge-
brochen
werden.
Im
Fall
einer
Unterbrechung
wird
der
Kurs
nach
Wegfall
des
Ereignisses
fortgesetzt
und
um
die
entfallenen
Kurseinheiten
verlängert.
Im
Fall
eines
Abbruchs
aufgrund
des
Ereignisses
werden
die
entfallenden
Kurseinheiten
erstattet.
Eine
Erstattung
des vollen Kursbetrags erfolgt nicht.
Für
eine
Folgekurs
ist
eine
erneute
Anmeldung
erforderlich.
Es
erfolgt
keine
automatische
Reservierung.
Sollte
ein
Kurs
aus
beliebigen
Gründen
später
als
drei
Wochen
vor
Kursbeginn
storniert
werden,
fällt
eine
Verwaltungspauschale
in
Höhe
von
25,00
€
an,
da
wir
den
Platz
für
Sie
reservieren
und
dementsprechend
andere
Teilnehmer
diesen
Platz
nicht
buchen
können.
Ausgenommen
von
dieser
Regelung
sind
Stornierungen,
die
in
die
gesetzliche
Widerrufsfrist fallen.
Inhaber
der
Familienkarte
Hessen
erhalten
bei
Vorlage
einer
gültigen
Familienkarte
10
%
Rabatt
auf
ausgewählte
Kurse.
Der
Rabatt
wird
nur
für
Kinder
oder
Enkelkinder
des
Karteninhabers
gewährt.
Eine
nachträgliche
Gewährung
des
Rabatts
ist
nicht
möglich.
Vorsorglich
weisen
wir
darauf
hin,
dass
eine
missbräuchliche
Nutzung
der
Familienkarte
an
das
Hessische
Ministerium
für
Soziales
und
Integration
weitergemeldet
werden
muss
und weitere Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Sollte
eine
dieser
Bestimmungen
nicht
zutreffen,
so
bleiben
die
übrigen
Vereinbarungen
des
Vertrages
wirksam.
Bei
einem
solchen
Fall,
treten
an
diese
Stelle
die
Vorschriften
des
Bürgerlichen Gesetzbuches.
Diese AGB gelten für alle Kurse, die nach dem 1. April 2023 beginnen.
Stand: März 2023
Unsere AGB, bes. GB für Online-Anmeldungen und die Verhaltensregeln am Kursort stehen Ihnen unterhalb der Navigationsleiste (links) zum Download zur Verfügung.