Schwimmschule & heilpädagogische Praxis Frauke Horn
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir sind Partner der
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der heilpädagogischen Praxis & Schwimmschule Frauke Horn Vertragsgegenstand ist die Erteilung eines Kurses mit psychomotorischen Inhalten im Wasser oder eines heilpädagogischen Angebotes (§ 611 BGB). Die Kursteilnehmer sind ab Beginn der Kurseinheit bis zu deren Ende versichert. Die Dauer der Kurseinheiten beträgt im Regelfall 40 Minuten. Andere Dauern sind möglich. Der Schwimmkurs ist generell an die teilnehmende Person gebunden. Eine Übertragung ist ausgeschlossen. Ein Kurswechsel innerhalb der heilpädagogischen Praxis & Schwimmschule ist jederzeit möglich, wenn sich ein pädagogischer oder methodischer Vorteil für den Kursteilnehmer ergibt. Voraussetzung ist, dass in dem Zielkurs genügend freie Plätze verfügbar sind. Die Kurse werden überwiegend in unseren Praxisräumen in Oberursel und unserem Schwimmbad in Bad Homburg durchgeführt. Hier gelten neben den üblichen Verhaltensregeln folgende Regelungen: Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass sich ihre Kinder bzw. Begleitkinder nicht ubeaufsichtigt in den, an die Kursräume angrenzenden Bereichen, aufhalten und Lärm verursachen. Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung, sind wir gezwungen Teilnehmer vom Kurs auszuschließen. Sofern Kurse in anderen Einrichtungen (z.B. Hotels, Schulen, Sporteinrichtungen, Kliniken usw.) durchgeführt werden, sind besondere Richtlinien einzuhalten: Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass sich ihre Kinder bzw. Begleitkinder nicht unbeaufsichtigt in den Räumen der Einrichtungen bewegen und Lärm verursachen. Sollte gegen diese Vereibarung verstoßen werden, sind wir gezwungen Teil- nehmer vom Kurs auszuschließen. Die Umkleidebereiche in der Schwimmhalle dürfen nur mit entsprechenden Badeschuhen betreten werden. Straßenschuhe müssen vorher ausgezogen werden. Alle Begleit- personen haben vor Kursbeginn die Schwimmhalle zu verlassen. In der Schwimmhalle befinden sich während des Kurses ausschließlich die Kursteilnehmer und das Lehrper- sonal. Eltern nehmen nicht am Kurs teil. Das Zuschauen von außerhalb ist nur in begrenztem Umfang möglich. Die heilpädagogische Praxis & Schwimmschule sowie die jeweiligen Einrichtungen übernehmen keine Haftung für Verletzungen und Schäden der Kursteilnehmer, die sich vor und nach der Kurseinheit ereignen. Die Kurseinheit startet mit dem Abholen der Kursteilnehmer aus den festgelegten Wartebereichen durch das Lehrpersonal und endet nach der Kurseinheit ebenfalls mit der Übergabe im Wartebereich an die Eltern. Schwimmbecken dürfen erst mit Beginn der Kurseinheit und nur in Begleitung des Lehrpersonals betreten werden. Das Filmen und Fotografieren während eines Kurses darf nur mit Zustimmung des Kursleiters und den anderen Teilnehmern erfolgen. Sofern Sie Ihre Zustimmung schon zu Beginn grundsätzlich versagen möchten, empfehlen wir dies kurz in Schriftform mitzuteilen. Wir achten dann darauf, dass Ihr Kind auf keinen Bildaufnahmen erscheint. In einigen Einrichtungen gibt es auf Grund der Sicherheit Überwachungskameras im Be- reich der Kursräume. Sofern diese Kameras aufzeichnen, werden diese Aufnahmen entsprechend der Datenschutzbestimmungen gelöscht. Der Kursbetrag muss spätestens bis zum angegebenen Zahlungsziel entrichtet werden. Sollte die Zahlung nicht zur angegebenen Frist beglichen sein, so wird der Teilnehmer automatisch storniert. Eine feste Platzusage ist nur nach Begleichung der vollen Kursgebühr möglich. Hat ein Teilnehmer spezielle Krankheiten, Beeinträchtigungen oder ist auf Medikamente angewiesen, so müssen Sie uns dies schriftlich mitteilen.
Sollte ein Kurs in Härtefällen nicht angetreten oder beendet werden können, ist ein Abbruch bis zum Erreichen der Hälfte der geplanten Kurseinheiten möglich. In diesem Fall werden alle Kurseinheiten bis zum Zeitpunkt einer Nachbesetzung des Kursplatzes zzgl. einer Verwaltungspauschale in Höhe von 25,00 in Rechnung gestellt. Erfolgt der Abbruch zu einem späteren Zeitpunkt oder kann der Kursplatz nicht nachbesetzt werden, ist der Kursbetrag in voller Höhe zu entrichten. In diesen Fällen entfällt die Verwal- tungspauschale. Versäumt ein Kursteilnehmer eine Unterrichtseinheit ohne abzusagen und kommt er hierdurch in Annahmeverzug, ist der Stundensatz trotzdem in voller Höhe zu entrichten (§ 615 BGB) und es entfällt die Möglichkeit einer Nachholstunde. Absagen müssen min- destens 24 Stunden vor Kursbeginn eingehen. Anderenfalls gilt die Unterrichtsstunde als unentschuldigt. Pro Kurs gewähren wir Ihnen eine (bei Intensivkursen zwei) Nachholstunde(n) unter der Voraussetzung, dass alle entfallenen Stunden rechtzeitig abgesagt werden. Die Nachholstunde muss im gleichen Quartal wie der laufende Kurs genommen werden und kann nicht in den nächsten Kurs übertragen werden. Die Nachholstunde wird von uns unabhängig von Tag und Uhrzeit unter Berücksichtigung der Kapazitäten festgelegt. Wird eine Nachholstunde versäumt, kann hierfür kein Ersatz gewährt werden. Die Absage einer Nachholstunde ist nicht möglich. Mit Ihrer Rechnung erhalten Sie das Zeitintervall, in dem Ihr Kurs stattfindet. Darin sind auch evtl. kursfreie Termine enthalten. Sollte eine kurzfriste Terminänderung erforderlich sein, kann es zu einer Anpassung der Kurstermine kommen. Beim Auftreten unplanmäßiger Ereignisse (z.B. Defekten, Erkrankungen des Lehr- personals usw.) kann ein Kurs unterbrochen, in anderen Räumen fortgeführt oder abge- brochen werden. Im Fall einer Unterbrechung wird der Kurs nach Wegfall des Ereignisses fortgesetzt und um die entfallenen Kurseinheiten verlängert. Im Fall eines Abbruchs aufgrund des Ereignisses werden die entfallenden Kurseinheiten erstattet. Eine Erstattung des vollen Kursbetrags erfolgt nicht. Für einen Folgekurs ist eine erneute Anmeldung erforderlich. Es erfolgt keine auto- matische Reservierung. Sollte ein Kurs aus beliebigen Gründen später als drei Wochen vor Kursbeginn storniert werden, fällt eine Verwaltungspauschale in Höhe von 25,00 an, da wir den Platz für Sie reservieren und dementsprechend andere Teilnehmer diesen Platz nicht buchen können. Ausgenommen von dieser Regelung sind Stornierungen, die in die gesetzliche Widerrufsfrist fallen. Inhaber der FamilienApp Hessen erhalten bei Vorlage Ihrer gültigen FamilienApp 10 % Rabatt auf ausgewählte Kurse. Der Rabatt wird nur für Kinder oder Enkelkinder des Appinhabers gewährt. Eine nachträgliche Gewährung des Rabatts ist nicht möglich. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass eine missbräuchliche Nutzung der FamilienApp an das HA Hessen Agentur weitergemeldet werden muss und weitere Konsequenzen nach sich ziehen kann. Sollte eine dieser Bestimmungen nicht zutreffen, so bleiben die übrigen Vereinbarungen des Vertrages wirksam. Bei einem solchen Fall, treten an diese Stelle die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese AGB gelten für alle Kurse, die nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Stand: November 2023
Unsere AGB, bes. GB für Online-Anmeldungen und die Verhaltensregeln am Kursort stehen Ihnen unterhalb der Navigationsleiste (links) zum Download zur Verfügung.
CMS Frog