Schwimmschule & heilpädagogische Praxis Frauke Horn
Helen-Keller-Schule Oberursel
aktuelles
Wir sind Partner der
Zu folgenden Kursen liegen Informatio-nen zu Ausfällen/Verschiebungen vor: derzeit keine Informationen; kurzfristig erforderliche Änderungen werden direkt mit den Teilnehmern abgesprochen zum Seitenanfang Mercure Hotel Bad Homburg-Friedrichsdorf
An beiden Standorten können bis auf Weiteres keine Kurse stattfinden. Im Rahmen der Neu- und Umbauarbeiten der Helen-Keller-Schule, die künftig den Namen Hans-Magiera-Schule tragen soll, ist bis zum Abschluss der Baumaßnahmen kein Schwimmbetrieb möglich. Sofern alles planmäßig verläuft, ist eine Aufnahme des Schwimmbetriebs nach den Sommerferien angedacht. Aufgrund der Corona-bedingt stark zurückgegangenen Buchungszahlen hat die übergeordnete Accor Hotel Gruppe vorübergehend den Betrieb in einigen Mercure Hotels eingeschränkt. Hierdurch wurde der Hotelbetrieb der 3 Mercure Hotels in Eschborn und des Mercure Hotels in Friedrichsdorf zusammengelegt und bis auf Weiteres auf den Betrieb eines der Eschborner Hotels beschränkt. Derzeit wurde noch keine Aussage zur Wiederaufnahme des Betriebs getroffen.
Hotel Sonnenberg Weilrod Riedelbach Ringhotel Kurhaus Ochs Schmitten Mercure Hotel Bad Homburg-Friedrichsdorf
Zusätzlich zu unseren üblichen Kurszeiten freitags, können wir vorübergehend auch dienstags und mittwochs Kurse im Zeitfenster von jeweils 14:15 Uhr bis 16:30 Uhr anbieten. Diese Regelung soll bis zur Wiederaufnahme des Betriebs in Oberursel und Friedrichsdorf erhalten bleiben. Beachten Sie jedoch bei Kursbuchung und Kursteilnahme die jeweils geltenden Coronaregeln (siehe weiter unten).
Vorübergehend haben wir - zur Kompensation des Wegfalls der Becken in Oberursel und Friedrichsdorf die Möglichkeit samstags Kurse im Zeitfenster von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Weilrod Riedelbach anbzuieten. Diese Regelung soll bis zur Wiederaufnahme des Betriebs in Oberursel und Friedrichsdorf erhalten bleiben. Beachten Sie jedoch bei Kursbuchung und Kursteilnahme die jeweils geltenden Coronaregeln (siehe weiter unten). Durch die massive Erhöhung der Heizölpreise durch den Krieg in der Ukraine, hat der Hotelbetreiber aufgrund der dadurch entstandenen höheren Kosten für die Beheizung des Schwimmbeckens das Nutzungsentgelt bereits für den Monat März 2022 um 40 % erhöht und für den April eine weitere Erhöhung angekündigt. Dadurch sind wir leider gezwungen, die Kurspreise für das Hotel Sonnenberg entsprechend anzupassen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Corona-Regelungen 3 G
Derzeit sind wir gehalten, die für Hotels und Gastronomie geltenden Zugangsregelungen genauso einzuhalten, wie die für den Schwimmbetrieb geltenden Regeln. Daher gilt für einen Zugang für die jeweiligen Bereiche die 3G Regelung. Das heißt alle TeilnehmerInnen und Begleitpersonen ab 12 Jahren müssen einen Nachweis über den vollständigen Impfschutz, einen Genesenennachweis oder einen Negativtest (Bürgertest), der nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorweisen. Kinder unter 12 Jahren können ihre Testung über das sog. Schülerheft, in dem die mindestens zwei Mal wöchentlichen Testungen bescheinigt sind, nachweisen. Wird von der Schule kein Testheft geführt oder sind die Eintragungen nicht aktuell, ist auch hier ein Bürgertest der nicht älter als 24 Stunden ist erforderlich. Alternativ zum Bürgertest kann der Nachweis auch über eine negativen PCR-Test erfolgen, der jedoch nicht älter als 72 Stunden sein darf. Beachten Sie bitte unbedingt auch die sich evtl. ergebenden kurzfristigen Änderungen durch Gesetze und Verordnungen und achten Sie auf die jeweiligen Veröffentlichungen in der Presse sowie Funk und Fernsehen. Wird werden daher die Nachweispflicht und Kontrolle der Einhaltung der Regeln folgendermaßen gewährleisten: Anmeldung: Kursanmeldungen sind bis auf Weiteres nur in unserem Büro zu den regulären Öffnungszeiten bzw. ggf. gesondert eingerichteten Anmeldezeiten möglich. Ein Online-Buchung ist vorerst nicht möglich. Bei der Anmeldung sind vorzulegen: 1. für Eltern und/oder Begleitpersonen Nachweis über Zweifach- oder Dreifachimpfung (digitaler Nachweis bzw. ausgedruckter QR-Code). Impfpässe in Papierform (gelbe oder weiße Hefte) werden aufgrund der gehäuft auftretenden Fälschungen nicht mehr akzeptiert. 2. für Eltern und/oder Begleitpersonen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass o.ä.) 3. sofern KursteilnehmerInnen bereits geimpft sind, ist auch deren Impfnachweis (s.o.) und Identitätsnachweis vorzulegen. Der Impfstatus und die Gültigkeitsdauer der Impfung werden in unseren Buchungsunterlagen vermerkt (es werden keine weiteren Daten zur Impfung erhoben). Am Kursort: Zutritt zum Kursort haben nur die bereits bei der Anmeldung registrierten Elternteile und/oder Begleitpersonen. In Ausnahmefällen sind auch andere Begleitpersonen möglich. Diese müssen, wie nicht oder nicht vollständig geimpfte Kursteilnehmer und reguläre Begleitpersonen einen 3 G-Nachweis mit sich führen. Am Kursort sind vorzulegen: 1. für nicht vollständig geimpfte TeilnehmerInnen das Schüler-Nachweisheft mit den aktuellen Test-Bestätigungen der Schule. Kann kein Nachweisheft vorgelegt werden oder sind die darin enthaltenen Eintragungen nicht aktuell, ist ein Zutritt nur mit (zusätzlichem) Testnachweis (Bürgertest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 72 Stunden) möglich. Eine Kursteilnahme ist andernfalls nicht möglich. Eine Erstattung der Kursgebühr erfolgt ich diesen Fällen nicht! Für vollständig geimpfte TeilnehmerInnen besteht keine Nachweispflicht, sofern sie bei der Anmeldung (siehe dort Nr. 3) bereits registriert wurden. Kinder unter 6 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. 2. Eltern und/oder Begleitpersonen, die bei der Anmeldung eine Zweifachimpfung* oder einen Genesenennachweis* vorweisen konnten, müssen vor dem Betreten der Kursräume einen Testnachweis (Bürgertest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 72 Stunden) vorlegen. Die Teilnahme des/der TeilnehmerIn ist ohne die Vorlage des Testnachweises der Eltern oder Begleitperson nicht möglich. Eine Erstattung der Kursgebühr erfolgt in diesen Fällen nicht! Eltern und/oder Begleitpersonen, die bei der Anmeldung den Nachweis über eine Boosterimpfung erbracht haben, brauchen keine weiteren Nachweise vorlegen. Es wird aber empfohlen, den Impfnachweis für den Fall einer Kontrolle durch das Gesundheitsamt oder die örtlichen Ordnungsbehörden mit sich zu führen. *Bitte beachten Sie die von der Landesregierung getroffenen Ausnahmeregelungen in den jeweiligen Veröffentlichungen. 3. Die Registrierung der Anwesenheit erfolgt mittels Luca-App. Wir empfehlen bei der Einrichtung der App auch die dort vorhandene Möglichkeit, Familienmitglieder aufzunehmen, zu nutzen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regelungen zu Abstand und Maskenpflicht (FFP 2 Maske). Über Änderungen unserer Regelungen werden wir hier informieren, Änderungen der allgemeinen Regelungen entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen (Presse, Rundfunk usw.).
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