Schwimmschule & heilpädagogische Praxis Frauke Horn
aktuelles
An beiden Standorten können bis auf Weiteres keine Kurse stattfinden.
Im
Rahmen
der
Neu-
und
Umbauarbeiten
der
Helen-Keller-Schule,
die
künftig
den
Namen
Hans-Magiera-Schule
tragen
soll,
ist
bis
zum
Abschluss
der
Baumaßnahmen
kein
Schwimmbetrieb möglich. Sofern alles planmäßig verläuft, ist eine Aufnahme des Schwimmbetriebs nach den Sommerferien angedacht.
Aufgrund
der
Corona-bedingt
stark
zurückgegangenen
Buchungszahlen
hat
die
übergeordnete
Accor
Hotel
Gruppe
vorübergehend
den
Betrieb
in
einigen
Mercure
Hotels
eingeschränkt.
Hierdurch
wurde
der
Hotelbetrieb
der
3
Mercure
Hotels
in
Eschborn
und
des
Mercure
Hotels
in
Friedrichsdorf
zusammengelegt
und
bis
auf
Weiteres
auf
den
Betrieb
eines
der
Eschborner
Hotels beschränkt. Derzeit wurde noch keine Aussage zur Wiederaufnahme des Betriebs getroffen.
Zusätzlich
zu
unseren
üblichen
Kurszeiten
freitags,
können
wir
vorübergehend
auch
dienstags
und
mittwochs
Kurse
im
Zeitfenster
von
jeweils
14:15
Uhr
bis
16:30
Uhr
anbieten.
Diese
Regelung
soll
bis
zur
Wiederaufnahme
des
Betriebs
in
Oberursel
und
Friedrichsdorf
erhalten
bleiben.
Beachten
Sie
jedoch
bei
Kursbuchung
und
Kursteilnahme
die
jeweils
geltenden
Coronaregeln (siehe weiter unten).
Vorübergehend
haben
wir
-
zur
Kompensation
des
Wegfalls
der
Becken
in
Oberursel
und
Friedrichsdorf
die
Möglichkeit
samstags
Kurse
im
Zeitfenster
von
16:00
Uhr
bis
18:00
Uhr
in
Weilrod
Riedelbach
anbzuieten.
Diese
Regelung
soll
bis
zur
Wiederaufnahme
des
Betriebs
in
Oberursel
und
Friedrichsdorf
erhalten
bleiben.
Beachten
Sie
jedoch
bei
Kursbuchung
und
Kursteilnahme
die
jeweils
geltenden
Coronaregeln
(siehe
weiter
unten).
Durch
die
massive
Erhöhung
der
Heizölpreise
durch
den
Krieg
in
der
Ukraine,
hat
der
Hotelbetreiber
aufgrund
der
dadurch
entstandenen
höheren
Kosten
für
die
Beheizung
des
Schwimmbeckens
das
Nutzungsentgelt
bereits
für
den
Monat
März
2022
um
40
%
erhöht
und
für
den
April
eine
weitere
Erhöhung angekündigt. Dadurch sind wir leider gezwungen, die Kurspreise für das Hotel Sonnenberg entsprechend anzupassen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Derzeit
sind
wir
gehalten,
die
für
Hotels
und
Gastronomie
geltenden
Zugangsregelungen
genauso
einzuhalten,
wie
die
für
den
Schwimmbetrieb
geltenden
Regeln.
Daher
gilt
für
einen
Zugang
für
die
jeweiligen
Bereiche
die
3G
Regelung.
Das
heißt
alle
TeilnehmerInnen
und
Begleitpersonen
ab
12
Jahren
müssen
einen
Nachweis
über
den
vollständigen
Impfschutz,
einen
Genesenennachweis
oder
einen
Negativtest
(Bürgertest),
der
nicht
älter
als
24
Stunden
sein
darf,
vorweisen.
Kinder
unter
12
Jahren
können
ihre
Testung
über
das
sog.
Schülerheft,
in
dem
die
mindestens
zwei
Mal
wöchentlichen
Testungen
bescheinigt
sind,
nachweisen.
Wird
von
der
Schule
kein
Testheft
geführt
oder
sind
die
Eintragungen
nicht
aktuell,
ist
auch
hier
ein
Bürgertest
der
nicht
älter
als
24
Stunden
ist
erforderlich.
Alternativ
zum
Bürgertest
kann
der
Nachweis
auch
über
eine
negativen
PCR-Test
erfolgen,
der
jedoch
nicht
älter
als
72
Stunden
sein
darf.
Beachten
Sie
bitte
unbedingt
auch
die
sich
evtl.
ergebenden
kurzfristigen
Änderungen
durch
Gesetze
und
Verordnungen
und
achten
Sie
auf
die
jeweiligen
Veröffentlichungen in der Presse sowie Funk und Fernsehen.
Wird werden daher die Nachweispflicht und Kontrolle der Einhaltung der Regeln folgendermaßen gewährleisten:
Anmeldung:
Kursanmeldungen
sind
bis
auf
Weiteres
nur
in
unserem
Büro
zu
den
regulären
Öffnungszeiten
bzw.
ggf.
gesondert
eingerichteten
Anmeldezeiten
möglich.
Ein
Online-Buchung
ist
vorerst
nicht möglich.
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
1.
für
Eltern
und/oder
Begleitpersonen
Nachweis
über
Zweifach-
oder
Dreifachimpfung
(digitaler
Nachweis
bzw.
ausgedruckter
QR-Code).
Impfpässe
in
Papierform
(gelbe
oder
weiße
Hefte) werden aufgrund der gehäuft auftretenden Fälschungen nicht mehr akzeptiert.
2. für Eltern und/oder Begleitpersonen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass o.ä.)
3. sofern KursteilnehmerInnen bereits geimpft sind, ist auch deren Impfnachweis (s.o.) und Identitätsnachweis vorzulegen.
Der Impfstatus und die Gültigkeitsdauer der Impfung werden in unseren Buchungsunterlagen vermerkt (es werden keine weiteren Daten zur Impfung erhoben).
Am Kursort:
Zutritt
zum
Kursort
haben
nur
die
bereits
bei
der
Anmeldung
registrierten
Elternteile
und/oder
Begleitpersonen.
In
Ausnahmefällen
sind
auch
andere
Begleitpersonen
möglich.
Diese
müssen, wie nicht oder nicht vollständig geimpfte Kursteilnehmer und reguläre Begleitpersonen einen 3 G-Nachweis mit sich führen.
Am Kursort sind vorzulegen:
1.
für
nicht
vollständig
geimpfte
TeilnehmerInnen
das
Schüler-Nachweisheft
mit
den
aktuellen
Test-Bestätigungen
der
Schule.
Kann
kein
Nachweisheft
vorgelegt
werden
oder
sind
die
darin
enthaltenen
Eintragungen
nicht
aktuell,
ist
ein
Zutritt
nur
mit
(zusätzlichem)
Testnachweis
(Bürgertest
nicht
älter
als
24
Stunden
oder
PCR-Test
nicht
älter
als
72
Stunden)
möglich.
Eine Kursteilnahme ist andernfalls nicht möglich.
Eine Erstattung der Kursgebühr erfolgt ich diesen Fällen nicht!
Für
vollständig
geimpfte
TeilnehmerInnen
besteht
keine
Nachweispflicht,
sofern
sie
bei
der
Anmeldung
(siehe
dort
Nr.
3)
bereits
registriert
wurden.
Kinder
unter
6
Jahren
sind
von
der
Nachweispflicht befreit.
2.
Eltern
und/oder
Begleitpersonen,
die
bei
der
Anmeldung
eine
Zweifachimpfung*
oder
einen
Genesenennachweis*
vorweisen
konnten,
müssen
vor
dem
Betreten
der
Kursräume
einen
Testnachweis
(Bürgertest
nicht
älter
als
24
Stunden
oder
PCR-Test
nicht
älter
als
72
Stunden)
vorlegen.
Die
Teilnahme
des/der
TeilnehmerIn
ist
ohne
die
Vorlage
des
Testnachweises
der
Eltern
oder
Begleitperson
nicht
möglich.
Eine
Erstattung
der
Kursgebühr
erfolgt
in
diesen
Fällen
nicht!
Eltern
und/oder
Begleitpersonen,
die
bei
der
Anmeldung
den
Nachweis
über
eine
Boosterimpfung
erbracht
haben,
brauchen
keine
weiteren
Nachweise
vorlegen.
Es
wird
aber
empfohlen,
den
Impfnachweis
für
den
Fall
einer
Kontrolle
durch
das
Gesundheitsamt oder die örtlichen Ordnungsbehörden mit sich zu führen.
*Bitte beachten Sie die von der Landesregierung getroffenen Ausnahmeregelungen in den jeweiligen Veröffentlichungen.
3.
Die
Registrierung
der
Anwesenheit
erfolgt
mittels
Luca-App.
Wir
empfehlen
bei
der
Einrichtung
der
App
auch
die
dort
vorhandene
Möglichkeit,
Familienmitglieder
aufzunehmen,
zu
nutzen.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Regelungen zu Abstand und Maskenpflicht (FFP 2 Maske).
Über Änderungen unserer Regelungen werden wir hier informieren, Änderungen der allgemeinen Regelungen entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen (Presse, Rundfunk usw.).